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„Das schadet dem Image Bremens“

■ Verkaufsoffener Sonntag zum Freimarkt am 18.10. fällt aus / CDU-nahe Gewerkschafter machen die HBV dafür verantwortlich

Am 18. Oktober werden die meisten Geschäfte dicht bleiben, obwohl der Senat diesen Freimarkts-Tag als „verkaufsoffenen Sonntag“ freigegeben hatte. Damit reagieren die Einzelhändler auf das von der HBV erstrittene Urteil, nach dem die Geschäfte, die sonntags öffnen wollen, am Samstag um 14 Uhr schließen müssen. Der Senat hatte diesen Passus des Ladenschlußgesetzes als Schutz für jeden einzelnen Arbeitnehmer so auslegen wollen, daß nur diejenigen sonntags arbeiten dürfen, die samstags spätestens um 14 Uhr frei haben. Das Oberverwaltungsgericht hat aber klargestellt, daß vom Gesetz die Geschäfte insgesamt gemeint sind.

Für die meisten Einzelhändler wäre die Verunsicherung der Kunden, die am Samstag vor verschlossenen Türen stehen, „teurer“ als die erwarteten Einnahmen an einem Sonntag, an dem die VerkäuferInnen zudem mit erheblichen Zuschlägen gelockt werden müssen.

Die CDU bedauert die Entscheidung der Einzelhändler. „Diese Entscheidung führt zu einem hohen Image-Schaden für unsere Stadt“, erklärte Viola Mull, Vorsitzende der CDU-Stadtmitte. „Auch in der Diskussion um den Space Park ist diese Entscheidung unverständlich und kontraproduktiv“, meinte sie. Die Einkaufszentren bei Ocean- und Space-Park sollen regelmäßig sonntags öffnen dürfen, weil an den Wochenenden die meisten Touristen erwartet werden.

Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) gibt der HBV die Schuld an der Lage. „Die HBV hat damit nicht nur der Wirtschaft und Bremen geschadet, sondern auch den Einzelhandels-Interessen einen Bärendienst erwiesen.“ Es sei scheinheilig, fehlende Arbeitsplätze im Einzelhandel zu beklagen und gleichzeitig Maßnahmen zu torpedieren, die die Innenstadt stärken könnten. Die Innenstadt-Kaufhäuser hätten keine Probleme, genügend Freiwillige für die Sonntagsarbeit zu finden, erklärt der CGB, die Beschäftigten würden die Zuschläge als „willkommenes Zubrot“ gern mitnehmen.

Die HBV wehrt sich gegen die ihr zugeschobene Verantwortung. Weder Betriebsräte noch Gewerkschaften könnten über Ladenöffnungen entscheiden, allein die Unternehmen, im Rahmen des geltenden Rechts. Dies sei eben so, wie das Gericht es festgestellt habe. Es sei „schade“, so die HBV, „daß einzelne Arbeitgeber und ihr Verband die Zukunft der Innenstadt nur noch in zweifelhaften Vorhaben sehen“. K.W.

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