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Naturschutz Brokhuchting? Noch nicht!

■ CDU blockierte in der Umweltdeputation, daß Senatsbeschluß über das Naturschutzgebiet Brokhuchting zur Kenntnis gelangt

Hat der Senat am 15.9. beschlossen, daß die Ochtumniederung bei Brokhuchting unter Naturschutz gestellt werden soll? Oder hat er es nicht beschlossen? Vor dieser Frage geriet die SPD-Abgeordnete Traudy Hammerström in der vergangenen Woche in der Umwelt-Deputation in Rage. Die Senatorin hatte zum wiederholten Male das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und wollte erreichen, daß die Deputation „zur Kenntnis nimmt“, daß das Ressort die Ochtumniederung unter Natursachutz stellen will – „unter Beachtung der Beschlußfassung des Senats vom 15.9.1998“. Das scheint soweit klar, der Senat hatte damals der Unterschutzstellung ausdrücklich zugestimmt (vgl. taz 16.9.).

Aber die CDU-Deputierten verlangten schon in der Vorbesprechung der Koalitionäre, daß das Thema von der Tagesordnung heruntergenommen wird. Eigentlich schreibt es die Koalitions-Verabredung vor, daß ohne Ansicht der Gründe ein solcher Wunsch der einen Seite verbindlich ist. Hammerström aber wollte das nicht akzeptieren. „Die begreifen das ganze nicht“, empörte sie sich, es gehe doch nur um die formale Kenntnisnahme eines Senatsbeschlusses. Daß in Brokhuchting ein Naturschutzgebiet ausgewiesen wird, steht zudem in der Koalitionsvereinbarung – was kann die CDU dagegen haben?

Die CDU-Sprecher in der Deputation, Jens Eckhoff und Ulrike Schreiber, waren an jeder Sitzung verhindert, Dieter Gerdes und Vertreter Uwe Siefert meldeten den Konflikt an die Fraktionsspitze, die Deputationssitzung begann mit unverfänglicheren Themen. Und dann kam der Rückruf, Neumeyers an die CDU-Deputierten und von SPD-Fraktionschef Weber an die SPD-Seite: Das Thema wird ausgesetzt. Hammerström verließ wütend die Sitzung.

Und warum wollte die CDU nicht wenigstens offiziell „zur Kenntnis nehmen“, was der Senat beschlossen hatte? „Das war mehr Wahlkampfgetöse“, findet der CDU-Abgeordnete Gerdes unbeeindruckt. Der Senat habe nicht nur den Naturschutz Brokhuchting beschlossen, sondern auch das Baugebiet Brokhuchtung. Beides ist zwar nicht ausdrücklich verknüpft, steht aber in demselben Beschluß. „Und der Bausenator ist noch nicht ganz soweit“, stellte Gerdes fest. Für ihn ist klar, daß die beiden Teile des Beschlusses „nur im Paket gehen“.

In der Baubehörde war bis zu dem Senatsbeschluß bezweifelt worden, daß dieses Baugebiet zustande kommt, weil umfangreiche und teure Lärmschutz- und Eindeichungs-Maßnahmen erforderlich wären. Die „Paket“-Konstruktion sieht die CDU auch vor diesem Hintergrund: Selbst wenn das Wohnungsbauvorhaben aus rein ökonomischen Gründen sich für den Bauträger so nicht rechnen sollte, „dann müssen wir neu auch über das Naturschutzgebiet reden“, findet er. „Wenn wir das jetzt absegnen würden, hätten wir in diesem Falle die Pappnase auf.“ Und das will der Christdemokrat nicht.

Für die Umweltbehörde ist dagegen die Frage, ob das Baugebiet zustande kommt, allein Sache der Baubehörde. In dem Senatsbeschluß vom 15.9. steht eben nicht, daß der Naturschutz in Brokhuchting „nur dann“ in Kraft treten kann, wenn Bauträger und Bauherren zurecht kommen.

Die Blockade in der Umweltdeputation deutet daraufhin, daß die Frage, wie der Beschluß vom September zu interpretieren ist, im Dezember im Senat wieder zum Thema werden könnte. K.W.

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