Betr.: Ehegattensplitting

Doppelte Freude: Auf Frischgetraute wartet erst der Hochzeitskuß, dann das Ehegattensplitting. Es begünstigt vor allem klassische Alleinverdiener-Ehen und funktioniert so: Bei Ehepaaren addieren die Finanzämter am Jahresende die Einkommen beider PartnerInnen, um sie sogleich steuerrechtlich zu halbieren.

Die Steuerschuld wird dann nicht auf die Summe der beiden Einkommen berechnet, sondern nur auf die beiden Hälften. Ein Steuervorteil entsteht vor allem dann, wenn die Einkommen der beiden PartnerInnen weit auseinander liegen, folglich am ehesten bei solchen Paaren, wo der eine sehr viel und der andere fast gar nichts verdient („Millionärsgattinneneffekt“). Denn der „Besser-“ oder „Alleinverdiener“ kommt durch das steuerliche Halbieren mit seinem Einkommen nicht in hohe Progressionszonen, wo die Steuersätze bis zu 53 Prozent betragen können.

Die rot-grüne Regierung möchte nun den Splitting-Vorteil auf 8.000 Mark je Ehepaar begrenzen. Mit den dadurch gesparten 1.8 Milliarden Mark soll das Kindergeld erhöht werden. Bayerns Ministerpräsident Stoiber will dagegen klagen, er sieht den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe gefährdet. Die Juristin Franziska Vollmer kommt zum genau entgegengesetzten Schluß: Die Splitting-Regelung sei selbst verfassungswidrig, weil Unverheiratete benachteiligt würden. (Das Hessische Frauenministerium verschickt auf Anfrage zwei Broschüren, die sich kritisch mit dem Ehegattensplitting auseinandersetzen. Fax: (0611) 89084-66)

Barbara Debus

Foto: Mark Bugnaski/Joker