: BGH verschärft ärztliche Haftung
Karlsruhe (rtr) – Patienten können nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig leichter Schadenersatz für ärztliche Fehler erhalten. Nach dem gestern veröffentlichten Urteil genügt es, wenn ein Arzt eine naheliegende Untersuchung nicht vornimmt und nur deshalb eine Erkrankung nicht erkennt. Der Patient müsse dann nicht mehr allein beweisen, daß die richtige Behandlung eine Gesundheitsschädigung verhindert hätte (Az VI ZR 239/97).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen