: Prüfung von Amts wegen
■ Hamburger Pflegeskandal: GAL und SPD wollen Expertenanhörung beantragen
Eine Sachverständigenanhörung soll Klarheit darüber schaffen, welche Mängel im Hamburger Pflegesystem bestehen und wie diese zu beheben sind. Die Fraktionen von GAL und SPD kündigten gestern an, eine solche ExpertInnenrunde im Sozialausschuß der Bürgerschaft Ende Januar zu beantragen. Im März soll sie erstmals tagen.
Fachleute aus Pflegeeinrichtungen, MedizinerInnen sowie WissenschaftlerInnen, die über die Qualitätskontrolle in anderen Bundesländern berichten können, sollen Wege aufzeigen, wie eine sachgemäße Versorgung bettlägeriger Menschen sichergestellt werden kann. Daß sie in Hamburg offenbar mangelhaft ist, war Anfang voriger Woche bekannt geworden. Der Gerichtsmediziner Klaus Püschel hatte bei der Untersuchung Verstorbener vermehrt sogenannte Durchliegegeschwüre (Dekubitus) festgestellt. Die treten auf, wenn jemand dauerhaft bettlägerig ist und zu selten von einer Position in eine andere bewegt wird.
Der sozialpolitische Sprecher der SPD, Uwe Grund, betonte jedoch gestern, daß die meisten Pflegeheime und -dienste in Hamburg gut arbeiten: „Noch nie wurde so viel Geld für professionelle Pflege ausgegeben wie heute“, sagte er. Allerdings hätten sich Defizite im Pflegegesetz gezeigt. Das müsse allerdings von der rot-grünen Koalition in Bonn nachgebessert werden. Von dort habe er bereits entsprechende Signale empfangen.
In Hamburg könnte zumindest das Kontrollsystem verbessert werden. Grund forderte erneut die bereits mehrfach von ihm angeregte unabhängige Beratungsstelle für Pflegefälle und deren Angehörige. Es müßten Kriterien entwickelt werden, nach denen Heime und ambulante Dienste ein „Gütesiegel“ bekommen könnten. Einrichtungen mit qualitativen Mängeln müsse die Lizenz entzogen werden können.
Dorothee Freudenberg, GAL-Sprecherin für Pflegepolitik, plädierte vor allem für eine externe, bei der Gesundheitsbehörde angesiedelte, Aufsicht auch für ambulante Pflegedienste. Die müsse auch ohne konkreten Anlaß Kontrollen durchführen – und nicht erst, wenn eine Beschwerde vorliegt. Denn „die Betroffenen sind oftmals gar nicht mehr in der Lage, ihre Rechte wahrzunehmen“, findet auch Grund. Elke Spanner
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