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„Liebe taz...“ Urteil zu Fahrradständern überrascht nicht –betr.: „Fahrradbügel ade“, taz-Bremen vom 13. Januar 1998

So entsetzt und bestürzt man über dieses Skandalurteil sein kann: Es überrascht überhaupt nicht, reiht sich nahtlos in die derzeitige Bremer Verkehrspolitik ein und macht deutlich, daß diese Politik schon bis in die Gerichte hineinreicht.

Während der Autoverkehr hemmungs- und grenzenlos wie ein Krebsgeschwür über die ganze Stadt, in den gesamten Straßenraum, auf Bürgersteige und Fahrradwege, in Köpfe und Körper – insbesondere die von unschuldigen und sensiblen Kindern, die noch nie einen Zündschlüssel herumgedreht haben – und in die Natur wuchert; während im Gegensatz zum Abstellen von Fahrrädern im öffentlichen Straßenraum beim Abstellen von Autos nicht gefragt wird, ob dieses eine Gefahrenabwehr darstellt, gelten Maßnahmen, die zum Umstieg vom Auto auf das Fahrrad motivieren, laut Urteilsbegründung als illegal.

Der Verkehrssenator wird sich freuen; alle Nichtautifahrer indes müssen vorsichtig sein. Es wird der Tag kommen, an dem man in dieser Stadt für das schwere Delikt Nichtautofahren als Krimineller angesehen und verfolgt wird.

Jan Saffe, Bremen

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