Klare Aufforderung zur Selbstzensur

■ Gesetzesverschärfungen in Kuba auch gegen Journalisten gerichtet

San Salvador (taz) – Im Windschatten der Verschärfungen des Strafrechts, die der kubanische Volkskongreß bei seiner Sitzung am Montag und Dienstag verabschiedet hat, geht es auch gegen Dissidenten und Journalisten: Zwei bis fünf Jahre Haft erwarten in Zukunft jeden, der „in irgendeiner Form“ mit Medien zusammenarbeitet, um damit die Ziele der gegen Kuba gerichteten US-Gesetzgebung zu fördern. Bis zu zwanzig Jahre Gefängnis gibt es, wenn solche Berichte „die wirtschaftlichen Beziehungen des Staates Kuba, der Industrie, des Handels oder der Banken beeinträchtigen, egal, ob es sich um nationale oder ausländische Einrichtungen handelt“.

Berichte über Eigentumsprobleme der Niederlassung eines nichtkubanischen Investors oder schon tourismuskritische Reportagen können also unter Umständen gefährlich werden. Niemand weiß genau, wo die Grenze ist.

Da hilft auch die Erklärung von Generalstaatsanwalt Juan Escalona nicht viel. „Wenn sie die Wahrheit sagen, werden sie keine Probleme haben“, sagte er nach der Verabschiedung des Gesetzespakets. Schließlich ist es letztlich die Regierung, die darüber bestimmt, was „wahr“ ist.

Nestor Baguer, Gründungsmitglied der regierungskritischen unabhängigen Journalistengruppe Apic, sagte dazu nur: „Sie wollen uns einen tödlichen Schlag versetzen.“

Parlamentspräsident Ricardo Alarcon sagte am Mittwoch in einer Pressekonferenz klipp und klar, daß sich das Gesetz auch gegen Auslandskorrespondenten richtet: „Jeder Ausländer muß das Gesetz des Landes respektieren, in dem er lebt.“ Zwar habe der Volkskongreß nicht ausdrücklich Korrespondenten im Visier gehabt, aber „jeder, der unsere Gesetze verletzt, kann nach diesen Gesetzen verurteilt werden“. Eine klare Aufforderung zur Selbstzensur. Toni Keppeler