: Bingo!
■ Werbung fürs Glückspielen in Dänemark doch erlaubt
Um norddeutsche Glücksritter, die zum Bingospielen nach Dänemark fahren, darf wieder offiziell geworben werden. Die Mundpropaganda hat ein Ende, denn Werbung für dänisches Bingo-Lottospiel in deutschen Medien ist nicht illegal. Darauf wies jetzt die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig hin, die damit eine gegenteilige Einschätzung des Kieler Innenministeriums richtigstellte.
Das hatte zu Jahresanfang darauf hingewiesen, daß nach dem Glücksspiel-Paragraphen 284 des Strafgesetzbuches (StGB) das Werben für unerlaubtes Glücksspiel untersagt sei. Somit müsse in Schleswig-Holstein die öffentliche Werbung für das in Dänemark angebotene Bingo-Lotto strafrechtlich verfolgt werden. Daraufhin hatten die Medien die entsprechende Werbung eingestellt.
Nach Ansicht des Generalstaatsanwalts kommt eine Strafbarkeit aber nur „bei einem Werben auf eine durch den ausländischen Anbieter eröffnete Inlands- Spielgelegenheit“ in Betracht. Die Strafandrohung greife jedoch nicht „bei einem bloß werbenden Hinweis auf eine ausländische Glücksspieleinrichtung als solche“.
Zu den Spielabenden und -wochenenden fahren Einsatzfreudige aus ganz Norddeutschland busweise in grenznahe dänische Spielstätten. Seit dem vor zwei Monaten zunächst verkündeten Werbeverbot hatten die Bingo-Hallen über Umsatzverluste geklagt. fc
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