Vier Modelle, um die Verfassungsrichter glücklich zu machen

Vier „Lösungen“ hat das Finanzministerium in der Schublade, um die von Karlsruhe geforderte steuerliche Entlastung von Familien zu erreichen:

Die Einrichtung eines Kinder-Grundfreibetrags, der wie ein steuerfreies Existenzminimum wirkt. Der Freibetrag wird „von unten“ geltend gemacht. Damit greift die Steuer erst oberhalb des Freibetrags. Charmant: Alle Steuerzahler mit Kindern profitieren in gleicher Weise davon. Für Familien ohne Einkommen wird Kindergeld hinzugefügt. Kosten für den Bundesetat: 13 Milliarden Mark.

Die reine Kindergeldlösung würde ein Maximum an sozialer Gerechtigkeit erzielen: Alle Paare mit Kindern erhalten, unabhängig von ihrem Einkommen, die steuerlichen Familienvorteile direkt ausgezahlt. Pech: Im Bundesetat wäre ein Loch von 65 Milliarden Mark.

Falls der Gesetzgeber nichts unternimmt, tritt die Karlsruher Variante in Kraft. Die Verfassungsrichter billigen Familien mit Kindern einen Betreuungs- bzw. Haushaltsfreibetrag von zusammen knapp 10.000 Mark (ab dem Jahr 2000 bzw. 2002) zu. Diese Freibeträge könnten „von oben“ geltend gemacht werden. Das würde Besserverdienenden zupaß kommen – weil ihr Einkommen weniger stark von der Steuerprogression betroffen wäre. Kosten für den Fiskus: 25 Milliarden Mark.

Ersetzt man das Kindergeld komplett durch Steuerfreibeträge, bezahlen Familien ohne Einkommen die Zeche. Sie erhalten nichts mehr. cif