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■ Letzter Versuch: Verfassungsklage

Die Verfassungsklage, die Bündnisgrüne und PDS beim Landesverfassungsgericht eingereicht haben, dürfte kaum praktische Relevanz haben. Angesichts der Bedeutung für den Landeshaushalt werden sich die RichterInnen schwertun, dem Ansinnen stattzugeben. Der Präsident des Verfassungsgerichts, Klaus Finkelnburg, hat als Inhaber seiner privaten Rechtsanwaltskanzlei zudem CDU-Wirtschaftssenator Wolfgang Branoner beim geplanten Teilverkauf der Wasserbetriebe beraten. Wie das Gericht eine Interessenverquickung bei der Verhandlung vermeiden will, war gestern nicht zu erfahren.

Mit dem Antrag auf eine einstweilige Anordnung wollen die Grünen und die PDS außerdem die Unterzeichnung des Kaufvertrages zwischen dem Senat und den Privatkonzernen verhindern. Die Klage richtet sich gegen die „verdeckte Kreditaufnahme“ für den Landeshaushalt, die die Einnahme aus dem Verkauf der Wasserbetriebe darstelle. Ferner beklagt die Opposition die Abkehr vom Prinzip der Kostendeckung: Bald seien nicht mehr die Kosten der Wasserproduktion maßgeblich für die Berechnung der Verbraucherpreise, sondern zusätzlich die Gewinnerwartung der Besitzer. koch

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