: Niedersächsische Nationalparke gesetzlich abgesichert
■ Trotzdem Kritik von Naturschutzorganisation WWF: „Miese Mauschelei für Miesmuschelfischerei“
Hannover. Die beiden niedersächsischen Nationalparke Wattenmeer und Harz sind jetzt gesetzlich abgesichert. Das am Mittwoch im Landtag in Hannover mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossene Gesetz löst die bisherigen Nationalparkverordnungen ab. Der Landtag reagierte damit auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Es hatte im Februar die Verordnung für den Nationalpark Elbtalaue für nichtig erklärt und diesen damit aufgelöst.
„Diese Entscheidung ist eine grobe Gefährdung aller deutschen Nationalparke“, begründete Umweltminister Wolfgang Jüttner (SPD) in der Debatte die Notwendigkeit der gesetzlichen Regelung. Durch sie sind die Nationalparke jetzt besser gegen Eingriffe der Exekutive und Entscheidungen von Verwaltungsgerichten geschützt. Jüttner erläuterte: „Wer in Zukunft die Grenzen der Nationalparke verändern will, muß ein kompliziertes parlamentarisches Beratungsverfahren durchlaufen.“ Der Verwaltung werde es unmöglich gemacht, „auf dem kleinen Dienstweg“ Veränderungen in den Nationalparks vorzunehmen.
Die CDU lehnt das Gesetz ab. Ihr Abgeordneter Lutz Stratmann meinte: „Die CDU stellt die Nationalparke nicht in Frage. Wir halten aber den Weg für ihre Sicherung für fraglich.“ Seine Fraktionskollegin Inse-Marie Ortgies äußerte die Befürchtung, daß die Interessen der Bevölkerung, der gewerblichen Wirtschaft und der Tourismusbranche in den Nationalparkgebieten keine Berücksichtigung mehr finden. Die CDU-Abgeordnete Hedwig Pruin kritisierte, daß die Verbesserungsvorschläge, die die Betroffenen während der Anhörung zu dem Gesetzentwurf vorgelegt haben, nicht in diesen aufgenommen wurden.
Für die SPD sicherte jedoch der Abgeordnete Uwe Inselmann zu, daß die eingegangenen Anregungen und Bedenken geprüft würden. Im Nationalpark Wattenmeer werde es bald Gespräche mit den Inselgemeinden geben. Geeignete Vorschläge würden später über eine Novelle in das Nationalparkgesetz übernommen. Dieses Verfahren wurde auch in einem mit den Stimmen der SPD angenommenen Entschließungsantrag festgelegt.
Die Grünen stimmten dem Gesetz zwar zu, kritisierten aber scharf, daß darin nun im Nationalpark Wattenmeer die Miesmuschelfischerei im Rahmen eines Bewirtschaftungsplanes zugelassen wird. „Das Gesetz wird genutzt, um den Naturschutz aufzuweichen“, protestierte die Fraktionsvorsitzende Rebecca Harms. Sie versicherte: „Wir werden gerade im Wattenmeer weiter für mehr Naturschutz streiten.“
Ähnlich äußerte sich auch der Naturschutzbund NABU. Sein Landesgeschäftsführer Olaf Tschimpke sprach von einer „miesen Mauschelei für die Miesmuschelfischerei“ und einer „Ohrfeige für den Naturschutz“. Die Umweltstiftung WWF sieht die Verabschiedung des Nationalparkgesetzes nach den Worten ihres Sprechers Holger Wesemüller „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“. Sein Verband begüße das Gesetz, weil die Erhaltung des Naturerbes damit gesetzlich einen hohen Rang erhalte, sagte Wesemüller der dpa. Für den Schutz der Miesmuscheln im Wattenmeer bedeute das Gesetz dagegen eine Verschlechterung. Mit den darin geregelten Fangerlaubnissen für die Muschelfischerei würden drei Viertel der Muschelbänke an der niedersächsischen Küste der Zerstörung preisgegeben. Zugleich werde die Beteiligung der Umweltverbände bei der Entwicklung von Bewirtschaftungsplänen für die Muschelfischerei ausgehebelt. Insgesamt nehme das Land in diesem Punkt damit international eine Schlußlichtposition ein. dpa
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