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„Medien-Razzia“ war rechtswidrig

■ Landgericht kippt bisherige Einschätzung der Durchsuchung 1996

Drei Jahre nach der Bremer Medien- Razzia hat das Bremer Landgericht am Montag die Durchsuchung von Redaktionsräumen für rechtswidrig erklärt. Im August 1996 hatte die Staatsanwaltschaft zahlreiche Büros von Medien und Redakteuren in Bremen durchsucht und Material beschlagnahmt. Auch die taz bremen wurde heimgesucht. Damals wurde gegen einen Behördenmitarbeiter ermittelt, der einen geheimen Bericht weitergegeben hatte. In dem Bericht waren schwere Vorwürfe gegen den Chef der Senatskanzlei, Reinhard Hoffmann, erhoben worden.

Mit seinem Beschluss änderte das Gericht, das im November 1996 sämtliche Beschwerden der Medien verworfen hatte, seine bisherige Auffassung. Die Strafkammer räumte ein, dass es bei der Durchsuchungsaktion nicht um ein Bagatelldelikt ging und mildere Mittel wohl nicht in Frage gekommen seien. Dennoch habe die Staatsanwaltschaft vor dem Einsatz solcher Zwangsmaßnahmen erst den weiteren Fortgang des Verfahrens sicherstellen müssen. Außerdem sei bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen in jedem Einzelfall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Angesichts der Schwere des Eingriffs in die Pressefreiheit hätte die Abwägung sogar besonders sorgfältig erfolgen müssen. dpa/cd

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