■ Peep!: Kommando zurück mit Bedauern
Kassel/Hamburg/Berlin (AP/dpa/taz) – Die Landesanstalt für Privaten Rundfunk Hessen hat es am Montag in Kassel beschlossen: Die Schröder-Satire in der RTL 2-Erotiksendung „Peep“ hat die persönliche Ehre des Bundeskanzlers schwer verletzt und darf deshalb nicht mehr ausgestrahlt werden. Bekanntlich hatte die neue „Peep“-Moderatorin Nadja Abdel Farrag in ihrer ersten Sendung vor zehn Tagen eine mit weiblichen, gepiercten Brüsten ausgestattete Gummipuppe in Gestalt von Gerhard Schröder über ihre sexuellen Vorlieben befragt und deshalb schon einen lukrativen Werbeauftrag in Millionenhöhe verloren (siehe Wahrheit vom 13. 9.).
Die Landesanstalt rügte besonders, dass Schröder eine „völlig übersteigerte sexuelle Triebhaftigkeit“ unterstellt worden sei. Der Schutz der persönlichen Ehre lasse Härten in der Auseinandersetzung dann nicht mehr zu, wenn die Intimsphäre eines Politikers ohne erkennbaren Bezug zu seinem politischen Wirken betroffen sei. Die Darstellung sexuellen Verhaltens gehöre zum schutzwürdigen Kern des menschlichen Intimlebens. Das Recht auf eine neuerliche Ausstrahlung des Beitrags unter Berufung auf die Kunstfreiheit sei hier nicht mehr vom Grundgesetz geschützt.
Die Sendung mit dem etwa vierminütigen Kanzler-Interview sollte ursprünglich gestern wiederholt werden. Die Landesanstalt untersagte dies dem Sender aber per Bescheid im Eilverfahren. Schröder hatte dem Privatsender nach der Erstsendung mit einer Klage gedroht.
Nadja Abdel Farrag hat sich in ihrer zweiten „Peep“-Sendung am vergangenen Sonntagabend bei Bundeskanzler Gerhard Schröder entschuldigt. „Weil wir den Kanzler verletzt haben, wollen wir uns gerne bei ihm entschuldigen“, sagte sie artig in einem extra für diese Ausgabe gedrehten Vorspann.
Die zweite „Peep“-Ausgabe erreichte im übrigen fast genauso viele Zuschauer wie eine Woche zuvor. Der Marktanteil betrug 8,3 Prozent – 1,42 Millionen Menschen sahen zu.
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