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Mit Cannabis erwischt

■ Mann wurde zu einjähriger Bewährungsstrafe verurteilt / Mildes Urteil wegen Drogensucht

Ein 49-jähriger Mann wurde jetzt vom Bremer Amtsgericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Bei einer Polizeikontrolle im August dieses Jahres wurden bei dem Heroinabhängigen circa 130 Gramm Cannabisharz und eine halbautomatische Selbstladewaffe sicher gestellt, beides in einer Tasche, die der Angeklagte bei sich hatte. Das Haschisch wollte er nach eigener Aussage weiterverkaufen und die Waffe hätte nur seinem eigenen Schutz gegolten. Seine Tat hat der 49-Jährige vor Gericht gestanden.

Obwohl der Angeklagte eine Pistole bei sich getragen hatte, ohne dafür einen Waffenschein zu besitzen, viel die Strafe verhältnismäßig gering aus. Das Gericht berücksichtigte bei der Verurteilung, dass der Mann seit etwa 14 Jahren nicht mehr straffällig geworden war. Außerdem hatte sich bei der Untersuchung der Schusswaffe herausgestellt, dass diese nicht ganz in Ordnung gewesen sei und die Patronen – bis auf eine – keine schwerverletzende Wirkung gehabt hätten. „Der Angeklagte hätte sich eher selbst damit verletzt, als jemand anderen“, mahnte die Verteidigung. Bei der Untersuchung der Waffe hatten die Gutachter festgestellt, dass es für den Angeklagten hätte gefährlich werden können, hätte dieser versucht, mit der Waffe zu schießen. Der Angeklagte beteuerte darüber hinaus, die Pistole nur dabei gehabt zu haben, da er sie sonst nirgendwo hätte lassen können. Der 49-Jährige ist seit Anfang des Jahres obdachlos.

Das Haschisch, so der Obdachlose, habe er nur zur Kommission erhalten. Die dahinterstehenden Dealer wollte er aber aus Angst nicht benennen: „Sonst haben die mich am Arsch.“ Während der Verhandlung versicherte er, froh darüber zu sein, dass man ihn geschnappt hätte und das alles „jetzt ersteinmal vorbei“ sei. Unsicher wäre er nur darüber gewesen, wie er seine Drogensucht in Untersuchungshaft überstehen sollte.

san

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