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Zivilrecht für alle

■ Juristischer Ratgeber für die Hamburger Ehe ist jetzt neu erschienen

Seit April gibts die „Hamburger Ehe“, seit gestern die Broschüre dazu. Gleichstellungssenatorin Krista Sager stellte gestern im Rathaus ein hundertseitiges Heft mit dem Titel „Wir wollen zusammenleben“ vor, das juristische Informationen erstens für lesbische und schwule Paare und zweitens für alle anderen nicht-verheirateten Paare bereithält.

Mögliche Streitfragen wie Miet-, Unterhalts- oder Erbschaftsangelegenheiten werden mit Musterverträgen in der Broschüre erläutert. Hinzu kommt ein eigenes Kapitel über die ausländerrechtlichen Verwicklungen, mit denen es bi-nationale Paare üblicherweise zu tun bekommen. „Die Broschüre kann jedoch keine individuelle Rechtsberatung ersetzen“, betonte Sager.

Die Herausgabe des Ratgebers erschien dem Senatsamt für die Gleichstellung nötig, weil es sich bei der „Hamburger Ehe“ keineswegs um die staatliche Insitution „Ehe“ mit allen ihren Rechtsfolgen handelt. Mangels Bundesgesetz ergeben sich aus der amtlichen Eintragung der homosexuellen Lebensgemeinschaft weder Rechte noch Pflichten.

„Das heißt, dass gleichgeschlechtliche Paare nach wie vor auf die alten Mittel des Zivilrechts zurückgreifen müssen, um ihre Verhältnisse zu klären“, sagte Sager. „Gleichgeschlechtliche Beziehungen haben nicht einmal den Rang einer heterosexuellen nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft“, ergänzte die Verfasserin der Broschüre, Katrin Struck. Während als verlobt geltende Heteros etwa vor Gericht nicht gegeneinander aussagen bräuchten, gelte dies nicht für lesbische oder schwule Paare. uwi

Die Broschüre ist beim Senatsamt für die Gleichstellung, bei den Standesämtern und bei der Öffentlichen Rechtsauskunft erhältlich.

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