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Scientology

Die Hamburger Senatskanzlei hat der „Scientology Kirche“ voreilig die Rechtsfähigkeit entzogen. In einem gestern veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es, die Senatskanzlei habe rechtswidrig ihren Ermessensspielraum beim Entzug der Rechtsfähigkeit im Jahr 1991 nicht ausgeschöpft. Statt dessen habe sie fälschlich argumentiert, Scientology sei die Rechtsfähigkeit wegen wirtschaftlicher Betätigung zwingend zu entziehen. Der entsprechende Bescheid wurde deshalb aufgehoben. Gegen das Urteil ist Berufung möglich (AZ 12 VG 3068/94).

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