: Scientology
Die Hamburger Senatskanzlei hat der „Scientology Kirche“ voreilig die Rechtsfähigkeit entzogen. In einem gestern veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es, die Senatskanzlei habe rechtswidrig ihren Ermessensspielraum beim Entzug der Rechtsfähigkeit im Jahr 1991 nicht ausgeschöpft. Statt dessen habe sie fälschlich argumentiert, Scientology sei die Rechtsfähigkeit wegen wirtschaftlicher Betätigung zwingend zu entziehen. Der entsprechende Bescheid wurde deshalb aufgehoben. Gegen das Urteil ist Berufung möglich (AZ 12 VG 3068/94).
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen