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Rücktritt – und dann?

Möllemann, Späth, Lafontaine, Glogowski, Kanther, Hürland-Büning – sie sind mehr oder minder freiwillig von ihren Ämtern und Mandaten zurückgetreten. Dass sie nach Aufgabe ihrer Tätigkeit nicht am Hungertuch nagen müssen, dafür scheint ja gesorgt zu sein.

Leider stehen mir die Daten momentan noch nicht zur Verfügung, aus denen hervorgeht, was und wie viel diese ehemaligen Beamten nach ihren Rücktritten weiterhin an nicht unbeträchtlichen Abfindungen, Übergangsgeldern etc. erhalten haben bzw. werden. Wie muss sich das beispielsweise ein normaler Arbeitnehmer vorstellen, wäre er in vergleichbarer Position:

Wegen eines Fehlverhaltens am Arbeitsplatz wird er entlassen beziehungsweise er geht von selbst; ich wage zu bezweifeln, dass dieser Mensch nach seiner Entlassung ebenso begünstigt wird, wie dies wohl bei oben genannten ehemaligen Amtsträgern der Fall ist. Da fällt ein Rücktritt „natürlich“ leicht!

Wirkliche Konsequenzen sind dabei doch nicht zu erkennen, während es für den Arbeitnehmer ein gefährliches Spiel mit der Existenz bedeutet. Und wie sieht es mit einer juristischen Verfolgung aus: Schon häufig genug hat man erlebt, dass ein Politiker, der im Kreuzfeuer der Kritik stand, von seinem Amt zurücktrat, woraufhin spontane Stille einsetzte, als wäre dem ganzen Szenario zuvor bloß ein Kavaliersdelikt vorangegangen, das allein durch die Öffentlichkeit so hochgekocht worden war. Allerdings treffen wir diese „Staatsmänner“ irgendwann wieder auf der politischen Bühne oder als Vorstandsvorsitzende bzw. „Berater“ irgendwelcher Wirtschaftsunternehmen – und den kleinen Arbeitnehmer auf der langen Bank im Arbeitsamt ... Marco Müller, Frankfurt/Main

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