: Lokalkoloratur
Kein Wunder, dass manche sich über die Überlastung der Gerichte ärgern. Ab heute muss sich das Hamburger Landgericht mit einem Streitfall befassen, der so überflüssig ist wie der Kläger. Der Sänger Dieter Thomas Kuhn fühlt sich von dem Sänger Heinz-Harald Schulze kopiert und verlangt deshalb von diesem fürderhin Unterlassung. Schulze sei, so Kuhn empört, bei einer Fete mit dem Titel „Die Dieter Thomas Kuhn Party“ mit Fönfrisur, Rüschenhemd und Sonnenblumen aufgetreten und habe damit den Original-Kuhn plagiiert. Jener solle sich nicht aufregen, rät Schulzes Manager Christian Sto-cker. Schließlich habe er „nie eigene Titel produziert, sondern nur alte deutsche Schlager nachgesungen“. Könnte man auch schon als Straftat werten. smv
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