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Oskar klagt

Das Hamburger Landgericht wird sich am 14. April mit einer Klage des früheren Bundesfinanzministers Oskar Lafontaine (SPD) gegen eine nicht genehmigte Werbung mit seinem Konterfei befassen. Die Direktanlagebank hatte in einem Fernsehspot mit dem Bild Lafontaines und folgendem Text geworben: „Was würde die Börse mehr in Unruhe bringen als sein Rücktritt? Sein Wiederantritt“. „Es ist ziemlich eindeutig, dass man nicht unerlaubt mit dem Bild eines anderen werben darf“, sagt der Hamburger Medienrechtler Matthias Prinz, der Lafontaine in dem Verfahren vertritt, gestern. Die Höhe der Schadensansprüche richte sich nach dem Marktwert der Werbung, meinte Prinz: „Wir wollen 250.000 Mark haben.“

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