Einbürgern, viele Regeln

Südliche Unionsländer opponieren gegen einheitliche Verwaltungsregeln zum Staatsangehörigkeitsrecht

BERLIN taz ■ Eine bundeseinheitliche Regelung der Verwaltungsvorschriften zum Staatsangehörigkeitsrecht droht, am Widerstand einzelner Unionsländer zu scheitern. Für die im November vorigen Jahres im Kabinett beschlossenen Verwaltungsvorschriften liegen nun 92 Änderungsanträge von unionsgeführten Bundesländern vor, die am Freitag im Bundesrat einzeln abgestimmt werden sollen.

Den größten Drang zu einer besonders restriktiven Auslegung des Staatsangehörigkeitsrechts verspüren offenbar Bayern und Baden-Württemberg. Der Entwurf der Verwaltungsvorschriften sieht zum Beispiel vor, dass bei hier aufgewachsenen Jugendlichen bei ihrer Einbürgerung in Deutschland auf ihre Ausbürgerung im Herkunftsland verzichtet werden soll, wenn sie dafür zunächst noch den Militärdienst leisten müssen. Unionsgeführte Länder wollen daraus nur eine Kann-Bestimmung machen.

Nach den Beschlüssen des Bundesrats muss die Bundesregierung entscheiden, ob sie den geänderten Verwaltungsvorschriften im Interesse einer bundeseinheitlichen Regelung zustimmt oder ob die Bundesländer mit Ausführungsbestimmungen selbst entscheiden, wie restriktiv oder großzügig sie das Gesetz auslegen. KN