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Ein Schuldenberg für die Entschuldung

■ Rund 2.000 Mark muss der Schuldner in Bremen für öffentliche Bekanntmachungen berappen / In anderen Städten kosten die für ein Insolvenzfahren nötigen Anzeigen nur ein Viertel davon

Die paar enggedruckten Zeilen mit Namen und Anschrift kosten einen ganz schönen Happen: Rund 2.000 Mark soll der Weser-Kurier für die drei erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen im Insolvenzverfahren nehmen. Das wäre fast die Hälfte der gesamten gerichtlichen Vorschusskosten in Höhe von 4.000 Mark, die „arme Leute zu bezahlen haben“, kritisiert Ulf Groth vom Förderverein Schuldnerberatung in Bremen.

In anderen Regionen dagegen ist diee Veröffentlichung, die Unternehmen an mögliche Schuldner erinnern sollen, deutlich billiger: Gerade mal ein Viertel bis ein Fünftel der Bremer Gebührenstaffel wären üblich, weiß man in der Bremer Justizbehörde. In anderen Bundesländern gibt es entweder einen landeseigenen Staatsanzeiger, der die Anzeigen kostengünstig für 180 bis 300 Mark abdruckt. Oder das Jus- tizressort hat wie zum Beispiel in Berlin die Tarife in der Presse gedrückt. Damit liegt dann auch der Gerichtsvorschuss insgesamt teilweise unter 2.500 Mark, erklärt Groth.

Aber durch die Monopolstellung der Bremer Tageszeitungen werden in der Hansestadt saftige Preise berechnet. Nach Rechnungen des Jus- stizressort kostet das Inserat für die Eröffnung des Verfahrens rund 1.100 Mark im WK plus 150 Mark für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Die Ankündigung des Schlusstermins müsste im WK 500 Mark betragen und für die Publikation des rechtskräftigen Beschlusses wären weitere 600 Mark fällig. Letztere Zahlen allerdings sind geschätzt – noch hat kein Schuldner in Bremen diese Stufe des Insolvenzverfahrens erreicht.

Beim Weser-Kurier dagegen will man von solchen Preisen nichts wissen. „Wir haben das schon mal gehört, dass das so teuer sein soll“, erklärte die Anzeigenabteilung der taz. Genaue Angaben hingegen lehnte die Abteilung auch nach mehrmaligen Anfragen ab. Schuldnerexperte Groth wehrt solche Ausreden ab: Das Insolvenzgericht bekomme die Rechnungen ja zugeschickt.

Für viele Schuldner allerdings stünden die Chancen auf ein Insolvenzverfahren ganz anders, wenn sie vielleicht nur noch 2.000 oder 3.000 Mark Vorschusskosten zahlen würden, sagt zum Beispiel die Schuldnerberaterin der Straffälligen-Hilfe, Anja Stache. Gerade mal fünf Schuldner konnten bislang die Kosten zahlen. Vielen Klienten falle schon manchmal der Hörer aus der Hand, wenn sie hörten, 4.000 Mark bezahlen zu müssen.

Auch die Bremer Justizbehörde sorgt sich derzeit über die enormen Kosten: Sowohl intern als auch im Rahmen einer Bund-Länder-Kommission befasst man sich mit dem Thema. Beraten wird zwar über die Prozesskostenhilfe. Doch damit die Kosten für den Staat nicht so hoch ausfallen, müsse das Verfahren insgesamt biliger werden. Einspareffekte stünden gerade bei den Veröffentlichungen an, berichtet Rolf Sauerwald aus der Behörde.

Und auch Groth vom Förderverein sieht momentan „regionalen Handlungsbedarf“. In Österreich zum Beispiel werden öffentliche Bekanntmachungen gleich ins Internet gestellt – für einen Bruchteil der Kosten. Auch das wäre für Bremen denkbar, meint Groth. „Man könnte sich aber auch an den Niedersächsischen Staatsanzeiger dranhängen.“

Ganz so einfach ist das aber nicht, berichtet Sauerwald: Denn der sei auf niedersächsisches Landesgebiet beschränkt. „Am liebsten und am günstigsten wäre uns das Internet.“ Eine Umstellung verhindere aber im Moment noch das Bundesgesetz: Da sei von einer Veröffentlichung in einem „Blatt“ die Rede. Möglicherweise könnte die Kommission bis Mitte Mai einen solchen Änderungsvorschlag vorbereiten. Dann könnten auch Bremer Schuldner billiger ins Insolvenzverfahren kommen. pipe

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