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Politischer Druck hilft

Die UNO-Menschenrechtskommission kann in einzelnen LändernUntersuchungen durchführen und Kommissionen einrichten

BERLIN taz ■ In den letzten zehn Jahren hat sich viel getan zur Stärkung der Menschenrechte in der Praxis der internationalen Beziehungen. Schwerste Menschenrechtsverletzungen werden heute als Bedrohung des Weltfriedens im Sinne der UNO-Charta angesehen und können (auf der Basis einer Resolution des Weltsicherheitsrats) militärische Interventionen rechtfertigen.

Auch unterhalb solcher massiver Eingriffe haben Institutionen der Vereinten Nationen an Bedeutung gewonnen, die der Verteidigung der Menschenrechte dienen. Das gilt vor allem für das neu gegründete Amt des UNO-Hochkommissars.

Auf UNO-Ebene sind Menschenrechtskommission (MRK) und der Menschenrechtsausschuss, der auf Grund des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966 eingerichtet wurde, die wichtigsten Institutionen.

Die MRK setzt sich aus rotierenden Vertretern der nationalen Regierungen zusammen, die zumindest statuarisch nicht an Weisungen gebunden sind. Sie kann Untersuchungen durchführen und in einzelnen Ländern Ad-hoc-Untersuchungsausschüsse einrichten. Letztere Maßnahme bedarf allerdings der Zustimmung des beschuldigten Landes, so dass dieses Instrument nahezu unbrauchbar ist.

Die MRK hört auf ihren Jahrestreffen in Genf den Bericht der Hohen Kommissarin und verabschiedet Resolutionen. Um aber ein Land auf die Anklagebank zu setzen, bedarf es der Mehrheit der Kommissionsmitglieder. Eine solche Mehrheit wurde zum Beispiel hinsichtlich Chinas nie erreicht. Die wichtigste Neuerung im Rahmen der MRK ist die Möglichkeit indiviueller Eingaben. Juristisch gesehen hat sich dieses Mittel als nicht sehr wirksam erwiesen. Aber schon die Veröffentlichung einzelner Menschenrechtsverletzungen führte zu politischem Druck und hatte oft eine für die Opfer positive Wirkung.

Beim Menschenrechtsausschuss sind Staatenberichte vorgeschrieben, Beschwerden können von Staaten gegen Staaten aber auch von Einzelnen erhoben werden. Dieses Beschwerdeverfahren muss sich allerdings auf eine Zustimmungserklärung des beschuldigten Staates stützen. Die Staatenberichte werden debattiert, kritische Stellungnahmen dem betreffenden Staat übermittelt. Auch diese Form der Öffentlichkeit zeitigte einige Wirkung.

Regelmäßige Berichtspflichten sehen auch die internationalen Verträge gegen rassische Diskriminierung, gegen die Folter, gegen unmenschliche Strafen sowie die UNO-Kinderrechts-Konvention vor.

Auf europäischer Ebene bearbeiten die Kommission für Menschenrechte, der Internationale Gerichtshof und das Ministerkomitee des Europarats Menschenrechtsfragen. Auch hier ist die indivduelle Beschwerde vorgesehen. Sie hatte in einer Reihe spektakulärer Fälle (etwa Berufsverbote) Erfolg.CHRISTIAN SEMLER

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