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Satter Formfehler

■ Alsterhaus: Landesarbeitsgericht unterbindet langen Samstag bis 18 Uhr

Es sollte alles schnell gehen, denn es nahte der vom rot-grünen Hamburger Senat wegen des Hafengeburtstages genehmigte lange Samstag bis 18 Uhr – und das Karstadt Flaggschiff „Alsterhaus“ wollte auch gern dabei sein. Und so entschied die Einigungsstelle mit den Stimmen des Vorsitzenden und des Arbeitgebers gegen den Widerstand der Betriebsräte, die verlängerten Öffnungszeiten am vorigen Sonnabend anzuordnen. Lange Gesichter folgten, als das Landesarbeitsgericht (LAG) am Freitag per Einstweiliger Verfügung dieses untersagte.

Betriebsratsanwalt Klaus Bertelsmann war die Zufriedenheit anzumerken, als er Freitag gegen 20.20 Uhr den Beschluss in den Händen hielt: Es werde dem Alsterhaus untersagt, „nach 16.05 Uhr Mehrarbeit für Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes anzuordnen oder dulden“. Mit dem Urteil haben die Einzelhandels-Gewerkschaften und -Betriebsräte im Hinblick auf die anvisierten langen Samstage während der Expo zumindest einen Punktsieg erreicht, wenn auch nur aus „formalen Gründen“.

Mehrfach hatte die Einigungsstelle unter Beteiligung eines externen Vorsitzenden getagt, ohne zu einem Konsens zu kommen. Da beim letzten Termin am Dienstag das Alsterhaus zunehmend unter Zeitdruck geriet, drängte es auf eine rasche Entscheidung – und der Externe schlug sich auf die Seite des Konzerns, ohne sich über die letzten Beratungen während seiner Abwesenheit zu informieren.

Dies sei ein Formfehler, so das LAG: Denn das Bundesarbeitsgericht sage eindeutig, dass eine „Entscheidung unter Mitwirkung des Vorsitzenden“ nur dann zu fallen habe, „wenn alle Kompromissmöglichkeiten ausgeschöpft sind“. Und die kannte er ja nicht.

Kai von Appen

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