Beschwerde gegen Flugstopp

■ Senat will Urteil gegen Probeflüge nicht hinnehmen

Der Sprecher des Finanzsenators wollte es gestern noch nicht bestätigen, aber der Leiter der Luftaufsicht beim Wirtschaftssenator, Dettmar Dencker, geht davon aus, dass der Finanzsenator einen „Antrag auf Zulassung der Beschwerde“ vor dem Oberverwaltungsgericht stellt. Gegenstand der Beschwerde ist das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19. Mai, das eine Sondergenehmigung des damaligen Häfensenators Uwe Beckmeyer (SPD) aus dem Jahre 1999 als rechtswidrig einstufte.

Beckmeyer hatte damals sechs Probe-Starts auf den 300 Metern Startbahn genehmigt, die nur für die Airbusflügel-Transporte gebaut wurden. Der Gemeinde Stuhr gegenüber hatte Bremen sich vertraglich festgelegt, diese Sonderstartbahn nicht für andere Zwecke freizugeben. Über diese 300 Meter war auch der Jumbo am 7. Mai gerollt. Dies, so Dencker, sei technisch bedingt gewesen. Wegen des großen Wendekreises hätte der Jumbo sonst nicht drehen können.

Den Bremsvorgang mit Schubumkehr sieht Dencker genauso kritisch wie die Anwohner-Initiative gegen Fluglärm. Es sei nicht möglich, den Piloten jetzt etwa in Hong-kong für ein Ordnungswidrigkeits-Verfahren anzuhören. Für die Genehmigung des Überfluges in 100 Meter Höhe über Siedlungen und Schaulustige hinweg sei nicht die Flughafen-Aufsicht, sondern die Deutsche Flugsicherung zuständig. Dort sieht man „keinen Grund, das zu untersagen“. K.W.