: Ist Hamburg Hessen?
■ Trotz Urteil: Stadt hält an Zwangsteilzeit für Beamte fest. GEW will klagen
Die Schulbehörde will neue BeamtInnen auch künftig in den ers-ten fünf Jahren nur auf Dreiviertel-Stellen beschäftigen. Sprecherin Uta Köhne bestätigte gestern eine entsprechende Meldung der GEW. Nach Ansicht der Gewerkschaft „entscheidet sich der Senat für Rechtsbruch“: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte im März 2000 entschieden, dass BeamtInnen, die gegen die Zwangsteilzeit Widerspruch einlegen, bis zur gerichtlichen Entscheidung voll beschäftigt werden müssen (taz hamburg berichtete). Die GEW will nun Eilverfahren gegen die Behörde anstrengen.
Das OVG hatte sich in seiner Entscheidung auf ein Urteil des Berliner Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) zu einem Fall in Hessen bezogen. Danach dürfen Beamte „nicht zur Teilzeitbeschäftigung mit verringerter Besoldung gezwungen werden“. Die hessische Regelung, befand das OVG, sei dem Hamburger Beamtengesetz „vergleichbar“. Der Senat hingegen betont, das BVG habe „zu dem Gesetz eines anderen Landes“ entschieden, so Köhne. Hamburg halte an seinem „arbeitsmarktpolitischen Ziel“ fest: Durch die Zwangsteilzeit haben 328 LehrerInnen zusätzlich eingestellt werden können.
Auch die GEW hält die Teilzeit durchaus für sinnvoll, um mehr Stellen zu schaffen. „Wir lehnen aber den Zwang ab“, sagt GEW-Vorsitzende Anna Ammonn, „mit freiwilliger Solidarität ließe sich auch viel erreichen.“ Doch dieses Instrument sei der GEW nun „aus der Hand genommen worden“. „Mit Freiwilligkeit können wir aber nicht verlässlich planen“, hält Köhne dagegen.
Für eine außergerichtliche Lösung hatte die GEW auch angeboten, auf rückwirkende Ansprüche zu verzichten. Nun aber könnte die Behörde – wie in Hessen – gezwungen sein, den rund 200 Widersprüchlern ihr volles Gehalt nachzuzahlen: 2,5 Millionen Mark ingesamt, rechnet Ammon: „Das wären 25 Stellen für ein Jahr.“
Heike Dierbach
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