Weltkonzernbetriebsrat

Grundsätze für dessen Arbeit

1. Die Entwicklung und Strukturierung des weltweiten Entwicklungs-, Fertigungs- und Absatzverbundes von Volkswagen muss zu einer fairen und solidarischen Verteilung der Risiken und Chancen für die Sicherung aller Standorte und der Beschäftigung führen [. . .].

2. Die Philosophie der kooperativen Konfliktbewältigung auf der Grundlage rechtzeitiger und umfassender Beteiligung und der Anerkennung von Mitbestimmungsrechten autonomer demokratischer Gewerkschaften und [. . .] Arbeitnehmervertretungen muss der Kern der weltweit geltenden Personalgrundsätze des Volkswagenkonzerns sein!

3. Alle Beschäftigtengruppen des VW-Konzerns werden weltweit vor sozialen und persönlichen Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der Nationalität, der Herkunft, der Weltanschauung und persönlicher Einschränkungen sowie vor vermeidbaren gesundheitlichen Risiken der Arbeit geschützt [. . .]

4. Volkswagen erkennt seine Verpflichtung zur Sicherung des sozialen Friedens [. . .] weltweit an. Deshalb wird ein Konsultations- und Beratungsverfahren für eine weltweite Arbeitnehmervertretung vereinbart. Bestandteil dieses Rahmens sind jährlich durchzuführende Weltarbeitnehmerkonferenzen.

Diese Forderungen wurden 1996 von der Volkswagen-Weltarbeitnehmerkonferenz von Vertretern aller wichtigen VW-Standorte beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die Arbeit des 1998 gegründeten Weltkonzernbetriebsrats.

Die Konzernleitung hat sie allerdings bisher nicht vertraglich akzeptiert. MARKE