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Die Lügen von Ministerpräsident Roland Koch schrecken Hessens FDP-Führung immer noch nicht
FRANKFURT/MAIN taz ■ „Wie lange noch, Frau Wagner?“ Diese Frage wurde am Wochenende von den Fraktionschefs von SPD und Grünen im hessischen Landtag, Armin Clauss und Tarek Al-Wazir, aufgeworfen. Gerichtet war sie an die Parteivorsitzende der FDP, Ruth Wagner. Wie lange also hält Hessens Wissenschaftsministerin zu ihrem mehrfach der Lüge überführten Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) und dem in der Schwarzgeldaffäre aktuell belasteten Ministerkollegen Franz Josef Jung, dem „Lügner und Stümper“ (SPD)?
Offenbar endlos lange. Denn aus der Koalition mit der CDU aussteigen werde die FDP nur dann, wenn Koch und Jung ein „strafrechtlich relevantes Fehlverhalten“ nachgewiesen werden könne und ein daraus resultierendes Verfahren vor Gericht eine Verurteilung nach sich ziehe, so der Fraktionsvorsitzende der FDP im Landtag, Jörg Uwe Hahn, schon am Freitag.
Die Rückdatierung eines „Darlehensbriefes“ zum Zwecke der Verschleierung von Schwarzgeld und die damit verbundenen falschen Angaben von Koch im Zusammenhang mit dem Rechenschaftsbericht der hessischen CDU für 1998 gegenüber einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind für die Staatsanwaltschaft in Wiesbaden jedoch kein Anlass, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Auch die Lügen von Jung vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages bei der Befragung zum „Komplex Reichmann“ – Unterschlagung von Partei- und Fraktionsgeldern (die taz berichtete) – lassen die Staatsanwälte vorerst kalt. Die Falschaussagen seien ja nicht vor einem ordentlichen Gericht vorgetragen worden, hieß es.
„Wenn es Sachverhalte gibt, die zeigen, dass die CDU im Landtag nicht die Wahrheit sagte, muss das Parlament aufgelöst werden“, sagte Ruth Wagner im Januar 2000. Dass Roland Koch mehrfach das Parlament belog, ist inzwischen unstrittig. Und Franz Josef Jung belog den parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Berlin. „Was muss eigentlich noch passieren, damit Ruth Wagner ihren Worten auch Taten folgen lässt“, fragen sich daher Armin Clauss und Tarek Al-Wazir.
Als „Etappensieg“ auf dem Weg zum vielleicht doch vorzeitigen Sturz der CDU/FDP-Landesregierung feierte die Opposition dagegen eine Entscheidung des Staatsgerichtshofes. Die höchsten Richter des Landes verwarfen am Freitag mehrere gegen die zwei Berufsrichter im hessischen Wahlprüfungsgericht gerichtete Befangenheitsanträge von Landtagsabgeordneten der CDU mit der Begründung, dass die Antragsteller nicht Beteiligte des Verfahrens vor dem Wahlprüfungsgericht seien.
Das Wahlprüfungsgericht, dem noch drei Landtagsabgeordnete angehören, beschäftigt sich zurzeit mit der Frage, ob die Landtagswahl von 1999 wegen der schwarzen Kassen der CDU wiederholt werden muss. Weil der Staatsgerichtshof sich selbst zur Berufungsinstanz nach einer Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts erklärte, forderten SPD und Grüne die Landesregierung auf, ihre Normenkontrollklage gegen das Wahlprüfungsgericht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe umgehend zurückzuziehen. Denn die ausschließlich politisch motivierte Normenkontrollklage der Landesregierung stütze sich im Wesentlichen auf die Behauptung, dass die Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts keiner Überprüfung durch eine übergeordnete Instanz mehr unterlägen. K.-P. KLINGELSCHMITT
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