US-Regierung gegen Marihuana im Krankenbett

Der Oberste Gerichtshof in Washington untersagt in einer einstweiligen Verfügung die Vergabe von Gras aus medizinischen Gründen

WASHINGTON taz ■ Amerikas oberstes Gericht hat ein Urteil gegen die Vertreibung von Marihuana zu medizinischen Zwecken gefällt. Das Urteil wird allerdings kaum Auswirkungen auf die Praxis der Verabreichung von Marihuana als Schmerzmittel bei Aids-, Krebs- und Glaukom-Patienten haben.

Hintergrund der höchstrichterlichen Entscheidung, die am Dienstag in Washington auf Antrag der Bundesregierung erging, ist ein vier Jahre alter Streit, bei dem es um ein in Kalifornien durch Volksabstimmung verabschiedetes Gesetz geht. 1996 hatten 56 Prozent der Wahlberechtigten einem Gesetz zugestimmt, das die Vergabe von Marihuana zu medizinischen Zwecken außer Strafe stellt.

Der Widerspruch zwischen diesem durch Volksabstimmung entstandenen Gesetz und dem Bundesrecht, das nach wie vor landesweit den Handel mit bestimmten Drogen und Substanzen unter Strafe stellt, hat zu einem Flickenteppich bei der Handhabung des Gesetzes und zu einem Katz-und-Maus-Spiel geführt, in dessen Zentrum so genannte Käuferkooperativen für Marihuana stehen. Die bekannteste in San Francisco wurde auf Anordnung eines Bundesrichters geschlossen. Mit stillschweigender Duldung der Stadtverwaltung existierte derweil in Oakland eine andere Käuferkooperative weiter. Ein angerufenes höherinstanzliches Bundesgericht in San Francisco entschied, dass in Verfahren gegen den Handel mit Marihuana der Tatbestand der medizinischen Notwendigkeit für die Verteidigung zugelassen werden kann.

Gegen dieses Urteil hatte die Clinton Regierung in einem Eilantrag das Washingtoner Supreme Court angerufen, das eigentlich zur Zeit Gerichtsferien hat. Das Urteil ist eine einstweilige Verfügung, und das Gericht stellte in Aussicht, den Fall im Herbst anzunehmen, in der neuen Verhandlungsperiode.

Kalifornische Patienten werden derweil nicht auf ihr Marihuana verzichten müssen. Bei manchen gedeiht es straflos im Garten, andere erhalten es unter der Hand und in manchen Gemeinden gar von städtischen oder kommunalen Behörden. Außer in Kalifornien waren in vier weiteren Bundesstaaten Volksbegehren für den medizinischen Gebrauch von Marihuana erfolgreich, in zwei Bundesstaaten – Colorado und Nevada – stehen entsprechende Volksabstimmungen in diesem Herbst an. Wo immer bisher solche Volksbegehren auf dem Wahlzettel standen, waren sie erfolgreich.

PETER TAUTFEST