das französische kompromisspapier

Nur mit Taschenrechner

Drei so genannte Kompromisspapiere hat die französische Präsidentschaft bis Sonntagmorgen vorgelegt. Sonntagmittag folgte dann der erste Vorschlag für den „Vertrag von Nizza“, 60 Seiten stark. Eine Einigung über dieses Papier dürfte wohl erst im Laufe des heutigen Montags erfolgen, vor allem das Thema Übergang zu Mehrheitsentscheidungen wurde bisher kaum diskutiert. Denn es ist das komplizierteste. Österreichs Außenministerin Benita Maria Ferrero-Waldner etwa sagte, keiner der Politiker am Verhandlungstisch würde die entsprechenden Artikel ohne Auslegung von Experten verstehen. Und bei den ständig neuen Vorschlägen zur Stimmgewichtung im Rat können sich Politiker und Journalisten nur noch mit dem Taschenrechner helfen.

STIMMENGEWICHTUNG: Stimmen im Ministerrat sollen künftig auf einer Skala von drei bis 30 vergeben werden. Für Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien sieht das Papier je 30 Stimmen vor. Spanien und Polen schließen sich mit 28 Stimmen an. Die Niederlande bekommen zwölf, eine Gruppe mit Griechenland, Belgien und Portugal je elf Stimmen, Luxemberg drei.

Bei einer Entscheidung im Ministerrat soll zunächst die so genannte qualifizierte Mehrheit und die Mehrheit der Länder gewertet werden. Zusätzlich kann ein Land beantragen, dass auch die Mehrheit der Bevölkerung in der Union ermittelt wird. Damit wäre das von Deutschland geforderte Prinzip der „doppelten Mehrheit“ umgesetzt. Bei einer Gesamtstimmenzahl von 337 liegt die qualifizierte Mehrheit bei 247 Stimmen oder 73,29 Prozent. Bisher lag die Mehrheit bei 71 Prozent. Wird die Bevölkerungszahl als Entscheidungskriterium hinzugezogen ist für ein positives Votum eine Mehrheit von 62 Prozent nötig.

KOMMISSION: Ab 2005, mit dem Beitritt der ersten Kandidaten, soll jedes Land nur noch einen Kommissar stellen. Nach Anwachsen der EU auf 27 Mitglieder soll die Zahl der Kommissare dann begrenzt werden. Zugleich soll der Kommissionspräsident eine Richtlinienkompetenz erhalten.

NACH NIZZA: 2004 soll eine Regierungskonferenz einberufen werden, die über die Kompetenzabgrenzung zwischen Brüssel und den Mitgliedstaaten entscheiden soll. Das haben besonders die deutschen Bundesländer gefordert.

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