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Schläger raus, Frauen nach vorn

BERLIN taz ■ Künftig müssen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst des Bundes mit verschärfter Konkurrenz rechnen. Gestern verabschiedete das Kabinett ein neues Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst: Es sieht vor, dass Frauen künftig bevorzugt eingestellt oder befördert werden, wenn der Mitbewerber dadurch nicht unzumutbaren Härten ausgesetzt wird. Zudem sollen künftig auch Führungskräfte einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben. Auch die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden gestärkt. Damit reagiert die Regierung auf das Versagen des alten Frauenfördergesetzes: Bisher sind lediglich 2,1 Prozent der Abteilungsleiter im öffentlichen Dienst weiblich.

Zugleich verabschiedete das Kabinett ein „Gewaltschutzgesetz“. Es sieht vor, dass bei häuslichen Prügeleien künftig das Opfer, meist die Frau, das Recht erhält, die gemeinsame Wohnung allein zu nutzen – der Schläger muss gehen. Außerdem kann das Opfer ein Kontakt- und Näherungsverbot beantragen. Letzteres gilt auch für Fälle von „Stalking“: Wer einem anderen etwa „aus Liebeswahn“ terrorisiert, kann auch mit einem Kontaktverbot sanktioniert werden. OES

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