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„Adäquates Mittel“

■ Neonazi nach Angriff auf IG Metall-Chef Zabel freigesprochen

Erneute Schonfrist für Christoph Otto. Bevor der Pinneberger Neonazi endgültig in den Knast wandert, kann er noch einmal „Nigger oder linke Zecken klatschen“. Der bereits sechsmal wegen Körperverletzung und Waffendelikten zu Bewährungsstrafen verurteilte Otto ist vom Elmshorner Amtsgericht wegen der Messerattacke auf den IG Metall-Chef Uwe Zabel gestern vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. „Bei allen Emotionen: Der Grundsatz: 'im Zweifel für den Angeklagten' gilt auch für Rechte,“ begründet Richter Jürgen Ziegler sein Urteil.

Im Januar 2000 war Otto von Zabel im Parkhaus gegenüber vom IG Metall-Büro mit den Worten "Was hast du denn in der Tasche?“ gestellt worden. Der 22-Jährige zog ein Messer. Zuvor hatte Zabel den Hinweis bekommen, dass vom Parkdeck aus Anti-Antifa-Ak-tvisten das Treffen des Bündnisses gegen Neonazis fotografierten. Otto tischte indes dem Gericht die Version auf, er habe dort nur geparkt und sei von „dunklen Gestalten“ angemacht worden, die ihm die Tasche klauen wollten.

Laut Ziegler ist diese Version nicht zu widerlegen. So hätten die Zeugen nicht gesehen, dass Otto fotografiert habe. Da nicht sicher ist, dass Otto Aufnahmen gemacht hat, hätte er „ein Recht gehabt zu verhindern“, argumentierte Ziegler, „dass etwas mit ihm passiert, was er so nicht dulden braucht“. Insofern sei das Messer „ein adäquates Mittel“ zur Notwehr gegen die Gruppe gewesen. Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger warf in seinem Pläydoyer hingegen Zabel einen „geplanten Raub“ und „vollendete Nötigung“ vor. Rieger: „Wenn die politischen Verhältnisse anders wären, müssten die Zeugen auf die Anklagebank.“ pemü/as

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