piwik no script img

Rabatt ja, Werbung nein

Fast 30 Unternehmen beteiligen sich bundesweit mittlerweile am so genannten Payback-Rabattsystem. Wer in den angeschlossenen Geschäften einkauft, kann über eine Payback-Karte Rabatte per Chip sammeln. Das Landgericht München I hat jetzt allerdings die Verwendung der Kundendaten eingeschränkt. Der Verbraucherschutzverein hatte einen Prozess angestrengt, der im Februar entschieden wurde. Demzufolge darf der Rabattverein in seinen Geschäftsbedingungen zwei Klauseln über die Nutzung persönlicher Daten zu Werbezwecken nicht mehr verwenden. Der Kunde musste sich unter anderem bei der Anmeldung zum System damit einverstanden erklären, dass seine Daten für Werbezwecke durch die Partnerunternehmen genutzt werden dürften. Dies schließe auch unzulässige Telefonwerbung ein, was aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden erlaubt sei, so die Richter (Az.: 12 O 13009/00). TAZ

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen