Kampfhunde mit Chips

■ Innensenator Schulte legt Gesetzesentwurf vor

Die im Eiltempo erlassenen Eilverordnungen des vergangenen Sommers in Sachen Kampfhunde sind Makulatur: Gestern beschloss die Innendeputation einstimmig einen Gesetzesentwurf zum Schutz vor so genannten „Kampfhunden“, der sehr viel gemäßigter ist, als die drastischen Verordnungen, die erlassen wurden, nachdem im Frühjahr 2000 in Hamburg ein kleiner Junge von zwei Hunden totgebissen worden war.

Auf der Liste der „gefährlichen Hunde“, für die Maulkorb- und Leinenzwang gilt, stehen in dem Entwurf nicht mehr elf, sondern nur noch vier Rassen: Pitbulls, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Stafford-shire Bullterrier sowie Kreuzungen. Alle Tiere dieser Rassen sowie Hunde, die aufgefallen sind und individuell als gefährlich gelten, müssen mit einem Mikrochip markiert werden. Außerdem ist für sie eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Schließlich sollen künftig Ausnahmen möglich sein: Alle diese Tiere können einen Wesenstest absolvieren und von Maulkorb- und Leinenzwang befreit werden.

„Nichts anderes hatten wir gefordert“, so Matthias Güldner von den Grünen, „wir begrüßen, dass Senator Schulte mit dem Gesetz jetzt die Fehler der mit heißer Nadel gestrickten Eilverordnung korrigiert.“ sgi