Missbrauch unterlassen

■ Elbe-Werkstätten erwirken Erklärung

In einer Unterlassungserklärung hat sich der Inhaber von „Stefan's Versandhandel für körperlich behinderte Menschen“ verpflichtet, sich nicht als Mitarbeiter der Elbe-Werkstätten auszugeben. Der Kaufmann und seine Mitarbeiter hatten, so warfen es ihm die Elbe-Werkstätten Anfang Mai vor, sich als ebensolche ausgegeben und Sanitärartikel zu völlig überhöhten Preisen per Telefon zu verkaufen versucht. Dabei sollen sie behauptet haben, die behinderten Mitarbeiter der Werkstätten hätten seit Ostern keine Aufträge mehr.

Die Werkstätten hatten sich gegen den Missbrauch ihres Namens zur Wehr gesetzt (taz hamburg berichtete). Ein Mitarbeiter des Versandhandels hatte damals der taz gegenüber die Vorwürfe für Unsinn erklärt.

Nun melden die Elbe-Werkstätten, dass der Inhaber die Unterlassungserklärung unterschrieben hat, die ihm verbietet, sich, seine Mitarbeiter oder Waren mit den Elbe-Werkstätten in Verbindung zu bringen oder zu behaupten, die Werkstatt-Mitarbeiter hätten keine Aufträge. Tun sie es doch, droht eine Vertragsstrafe von 10.001 Mark. Bodo Schümann, Geschäftsführer der Werkstätten, wertet das als Schuld-Eingeständnis. san