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Katzenkacke, geworfen

■ Gestern vor Gericht: Wo darf ein Taschentiger „unter sich lassen“, und wem gehört das A-a?

Die Täterin: schwarz. Das Alter: sieben. Der Name: Pebbels. Ort des Geschehens: erst ein Garten, dann ein anderer Garten, gestern schließlich das Amtsgericht Blumrenthal. Der Anlass: Exkremente, im Garten aus dem Katzenarsch gelassen, dann vom Gartenbesitzer S. eingesammelt und über den Zaun in den Garten der Familie W. geworfen. Die süße Mieze gehört zu Familie W., mag aber scheinbar den Nachbarsgarten der Familie S. lieber als die heimatlichen Gefilde. Ehepaar S. beschreibt die Tat der Katze mit den Worten: „Sie lässt unter sich“ und meint: das Tier scheißt. „Ich bewundere Ihre dezente Wortwahl“, so der Richter. Auch er wäre „nicht erfreut, Katzenscheiße auf seinen Grundstück zu haben“, sieht aber keine Möglichkeit, Miezi daran zu hindern. Laut Anklage des Katzenhalters W. habe Familie S. die Beweismittel für Pebbles' fäkalisches Fremdgehen eingesammelt und auf sein Grundstück geworfen.Herrchen W. findet das nicht lustig: „Wäre ich ein Sensibelchen, würde ich sagen, ich werde mit Katzenscheiße beschmissen. Aber ich bin kein Sensibelchen. Es geht nur um unser Grundstück.“ Der Beklagte S. schweigt zu den Vorwürfen. Seine Frau dagegen weiß es noch genau: „Mein Mann wollte ja mit Frau W. sprechen. Aber die hat ihm die Tür vor der Nase zugehauen. Daraufhin hat mein Mann gesagt, dass die Katzenfäkalien Eigentum von W. sind, und sie ihr vor die Tür gestellt.“

Juristische Fragen werden erörtert: „Sind Hinterlassenschaften von Katzen herrenloses Gut oder gibt es da Eigentumsverhältnisse?“, fragt der Richter. Beim Vorschlag, wie Pebbels überzeugt werden könnte, doch auf seines Herrchens Grundstück „unter sich zu lassen“, hätte Helge Schneider geholfen: „Katzeklo, Katzeklo,ja das macht die Katze froh.“ Laut Kläger W. habe sein haariges Schätzchen durchaus eine eigene Toilette auf seinem Grundstück. Dazu ein richterlicher Tipp: „Ändern Sie die Farbe. Currygelb ist auch bei Katzen nicht mehr angesagt.“

Der Richter behält bei all dem Geschiss die Übersicht. Sein Urteil ist ein Vergleich: Kläger wie Beklagter müssen sich die Kosten des Verfahrens teilen. Und ansonsten ist der Richter voll auf Pebbles Seite: Eine Katze könne nicht dressiert werden, an bestimmten Orten „unter sich zu lassen“. Familie S. solle bitte keine Scheiße mehr auf das Grundstück von W. werfen. Denn, so der Vorsitzende weiter: „Wir sind hier keine sozialpsychologische Anstalt. Sie müssen doch miteinander auskommen. Oder soll ich mit Ihnen ein Training für bürgerliches Wohlverhalten machen?“

Der Gewinner des Tages heißt somit Pebbles. Er darf erstmal scheißen, wohin er will.

Sandra Voß

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