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Ein neuer Gesetzentwurf soll in Frankreich die Forschung an „überzähligen“ Embryonen erlauben
PARIS taz ■ Nur sieben Jahre nach der Verabschiedung des letzten Bioethikgesetzes muss das französische Parlament in den kommenden Monaten bereits über ein neues entscheiden. Ein am Mittwoch vorgelegter Gesetzentwurf der rot-rosa-grünen Regierung legt Regeln für die Embryonenforschung fest, die im Jahr 1994 noch verboten war. Unter anderem sollen künftig in Frankreich tiefgefrorene „überzählige Embryonen“, die bei einer künstlichen Befruchtung übrig blieben, zu medizinischen Zwecken genutzt werden dürfen – vorausgesetzt, beide Elternteile stimmen zu. Anders als gerade in Großbritannien entschieden, soll das „therapeutische Klonen“ in Frankreich ausdrücklich untersagt bleiben.
Während GenforscherInnen unterschiedlich auf den Entwurf reagierten, lobte Staatschef Jacques Chirac ihn ausdrücklich. Bereits in der vergangenen Woche hatte das oberste französische Verfassungsgericht empfohlen, jede Form von reproduktivem Klonen per Gesetz zu verbieten.
Der Entwurf soll die Nachfolge des erst 1994 verabschiedeten Bioethik-Gesetzes antreten. Nach Wünschen aus Regierung und Staatspräsidenz soll das Parlament noch in dieser Legislaturperiode –vor den Wahlen im nächsten Jahr – darüber verhandeln. Doch auch dieses Gesetz wird voraussichtlich nicht lange gelten. Gesundheitsminister Bernard Kouchner sagte in Paris: „Ich hoffe, dass wir nicht abwarten werden, bis andere Länder um uns herum die Forschungen anstellen, die bei uns verboten sind.“ DOROTHEA HAHN
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