Fotografen vs. „Tagespiegel“

BERLIN taz ■ Vor dem Berliner Kammergericht ging gestern ein Verfahren in Berufung, in dem Pressefotografen den Tagesspiegel fortgesetzter Verletzungen des Urheberrechtes bezichtigen.

Zwischen 1996 und 1998 hatte der Tagesspiegel Bilder ohne Wissen ihrer Urheber sowohl im Internet als auch in den Potsdamer Neuesten Nachrichten veröffentlicht, die demselben Verlag gehören – ohne die entsprechenden Honorare zu zahlen, wie es bei Onlineauftritten inzwischen üblich ist (die taz berichtete). Auf einen Vergleich mochte sich keine der beiden Seiten einlassen: „Es geht darum, ob auch die kleinen Lieferanten von Inhalten vom Onlinemarkt profitieren können – oder ob dies den großen Konzernen vorbehalten bleibt!“, fasste der Anwalt der Fotografen zusammen. Zusätzliche Honorare seien unbezahlbar, konterte die Gegenseite. Um sich schon mal „international abzusichern“ verwies der Richter auf ein Urteil des US-amerikanischen Supreme Court: „Der Umstand, dass sich irgendwas nicht rechnet, ist nicht geeignet, Urheberrechte außer Kraft zu setzen.“ Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet. FRA