Richtersegen für Nazis

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat das Aufmarschverbot in Elmshorn für die „Freien Nationalisten“ um den Hamburger Neonazi Christian Worch aufgeboben und ihnen für den 14. Juli eine stationäre Kundgebung von zwei Stunden erlaubt. Der Rechtsdezernent des Kreises Pinneberg, Jürgen Tober, kündigte noch gestern gegenüber der taz hamburg Beschwerde an: „Wir sind mit dem Beschluss nicht einverstanden.“ Die Kreisbehörde hatte das Verbot sowie die Gefährdung der Öffentlichen Sicherheit damit begründet, dass an dem Tag mehrere Veranstaltungen, an denen auch viele Ausländer teilnehmen, sowie eine Anne-Frank-Ausstellung, stattfinden. Zudem sei das Motto „Freiheit für alle verfolgten Nationalisten“ gerade vor den rechten Gewalttaten der neuesten Zeit in der Region als Provokation zu werten. Das Verwaltungsgericht (VG) meint hingegen, ein totales Aufmarschverbot schränke die Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig ein. Nach der Rechtssprechung des Verfassungsgerichts reiche ein allgemeiner Hinweis auf rechte Gewalttaten nicht aus. VG-Sprecher Ulrich Seyffert: „Es ist nicht erkennbar, dass der Zweck der Versammlung einzig und allein auf die Provokationen von Gegendemonstranten gerichtet ist.“ pemü