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RTL muss für Ruf büßen

HANNOVER dpa/taz ■ Der geschasste Viva-Moderator Niels Ruf (siehe taz vom 7. 7.) hat nicht nur seinen Job verloren, sondern auch noch RTL ein Bußgeld in Höhe von 60.000 Mark eingebrockt. Die zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verhängte die Strafe wegen Verstoßes gegen Jugendschutzbestimmungen. Ruf hatte am 26. November 2000 in der im Vorabendprogramm ausgestrahlten Reportage RTL-„Exclusiv Weekend“ Geschlechtsverkehr mit einer Kinderpuppe simuliert. Dies sei eine „Verharmlosung des Kindesmissbrauchs“, die jüngere Zuschauer „sozial- und sexualethisch“ desorientieren könne, hieß es zur Begründung. RTL habe nicht hinreichend für die Einhaltung der Jugendschutzvorschriften gesorgt und fahrlässig seine Aufsichtspflicht verletzt.

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