Bulmahn bittet Langstudierer zur Kasse

Bildungsministerin plant Gesetz: Wer Regelstudienzeit um vier Semester überschreitet, zahlt Semestergebühren

BERLIN taz ■ Die Studenten erfahren kleine Bosheiten immer kurz vor oder in den Semesterferien. Daran hält sich auch die Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD). Gestern versandte sie über eine Tageszeitung die Botschaft an die urlaubenden Studiosi: Wer mehr als vier Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiert, der darf künftig zur Kasse gebeten werden. Das will Bulmahn bis Ende des Jahres in ein Gesetz hineinschreiben. In Baden-Württemberg kostet die Studienüberziehung 1.000 Mark pro Semester.

Die Bildungsministerin verkündet damit nach 1999 einen zweiten Kurswechsel. Damals sagte sie im August die große Bafög-Reform ab, die allen 1,7 Millionen Studenten Anspruch auf eine Förderung von etwa 400 Mark hätte bringen sollen. Diesmal verwandelt die Ministerin ein Studiengebührenverbot in eine Lizenz zum Kassieren. Rot-Grün hatte ursprünglich Unigebühren per Bundesgesetz verbieten wollen. Jetzt sollen sie erlaubt werden – wenn auch nur für Langstudierer. Bulmahns Koalitionsfreunde reagierten verschnupft auf den Kurswechsel. Ihre Modelle zur Studienbeschleunigung, Studienkonten und Bildungsgutscheine, sind nun in weite Ferne gerückt. CIF

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