lebenspartnerschaft

Unterschiedlich geregelt

Seit gestern können schwule und lesbische Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, die ihnen eheähnliche Rechten und Pflichten verleiht. Allerdings wird das neue Gesetz je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. In Berlin und Hamburg öffneten gestern die Standesämter ihre Türen für homosexuelle Paare. Der Lesben- und Schwulenverband schätzt, dass sich in den kommenden Wochen rund 300 Paare in Berlin trauen lassen.

In Bayern sieht es anders aus: Obwohl das Bundesverfassungsgericht dem Eilantrag von Bayern und Sachsen, das Lebenspartnerschaftsgesetz zu stoppen, nicht nachgekommen ist, hat die Landesregierung in München noch keine Ausführungsbestimmungen erlassen. Schwule und Lesben haben in München bereits gegen die Verzögerung protestiert. Ob die Lebenspartnerschaft auf dem Standesamt oder auf einer anderen Behörde eingegangen wird, liegt im Ermessen der Bundesländer: Die SPD-geführten Länder haben sich auf Ersteres festgelegt, die unionsgeführten Länder, die das Gesetz als verfassungswidrig einschätzen, sehen Letzteres vor. RTR/DPA/TAZ