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Kühe als Sündenböcke

BSE: Bundesrat nimmt Schlachtanordnung für englische und Schweizer Rinder zurück

MEMMINGEN taz ■ Der Bundesrat hat gestern die jahrelang heftig umstrittene so genannte BSE-Schutzverordnung außer Kraft gesetzt. Damit enfällt die Tötungsanordnung für Rinder aus der Schweiz und Großbritannien. Zahlreiche Züchter hatten dagegen erfolgreich bis zum Bundesverwaltungsgericht geklagt: Im Februar hatte das Gericht den Vollzug der Anordnung bereits ausgesetzt.

Für das Gros der Züchter von Rindern aus Großbritannien und der Schweiz kommt diese Entscheidung freilich zu spät. Rund 5.500 Tiere wurden bis heute auf Basis der jetzt gekippten Verordnung getötet, nur 580 Tiere überlebten. Bei den getöteten 5.500 Rindern wurde nur ein einziger BSE-Verdachtsfall festgestellt, bei dem die Identität des Rindes nicht geklärt werden konnte.

Rinderzüchter hatten immer wieder darauf hingewiesen, dass man doch nicht ganze Bestände ausrotten könne, nur weil BSE in einigen Ländern auftrete, die einfach besser kontrollierten als die Bundesrepublik. Bei In-Kraft-Treten der „Zweiten BSE-Schutzverordnung“ im März 1997 galt Deutschland offiziell noch als BSE-frei.

Inzwischen hat sich das bekanntlich geändert. Die Herdenkeulung bei BSE-Verdacht wurde nach dem Urteil vom Februar ebenfalls aufgehoben. Seither werden nur die jeweiligen Geburtskohorten getötet. „Für viele Züchter kommt die Abkehr von diesem unsäglichen Massaker zu spät“, kommentierte der Unterallgäuer Braunviehzüchter Andreas Blank, einer der Kläger, die Entscheidung des Bundesrats. Viele Züchter hätten völlig zu Unrecht und „weil man Deutschland krampfhaft BSE-frei reden wollte, ihre Existenz verloren“. KLAUS WITTMANN

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