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Zwei Jahre sind zu viel und wenig

Ein Jahr hatte das Landgericht Zeit, sich über ein Urteil im Verfahren gegen die Vulkan-Manager Gedanken zu machen, denn vor einem Jahr war das Verfahren an demselben Punkt angekommen wie gestern. Nur um das Urteil revisionssicher zu machen, so erklärte der Richter, sei die Verhandlung verlängert worden.

Der Spruch ist ein salomonischer Kompromiss: In der Mitte zwischen der Forderung der Staatsanwaltschaft und der der Verteidiger. Hennemann wurde verurteilt, aber irgendwie doch nur wie ein kleiner Supermarkt-Einbrecher. Wer einen Schuldigen haben wollte, kann sich zufrieden zurücklehnen. Aber was sind zwei Jahre auf Bewährung gegen den Zusammenbruch des Schiffbaukonzerns und die Entlassung von 9.000 Beschäftigten?

Das Urteil sollte keine Zensur sein für Management-Fehler. Der Staat, handelnd durch die Treuhand, hat sich eines Problems entledigt, wollte damit nichts mehr zu tun haben – und bestraft jetzt diejenigen, die die fehlende Kontrolle ausgenutzt haben. Die Treuhand-Vertreter, die den Verbleib ihres „Vermögens“ in keiner Phase ernsthaft kontrollieren wollten, sind natürlich für nichts verantwortlich zu machen. Auch bei den Millionensummen, die das Land Bremen dem Vulkan gegeben hat und die irgendwann „weg“ waren, gibt es keinerlei „Vermögensbetreuungspflicht“.

Das Urteil entlastet so: Wenn Hennemann schuldig ist, muss die staatliche Seite keine Konsequenzen ziehen aus dem Fall Vulkan.

Klaus Wolschner

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