Das Job-Aqtiv-Gesetz in Kürze

Änderungen für Arbeitssuchende:

Arbeitssuchende und BeraterInnen müssen künftig gemeinsam ein „Bewerbungsprofil“ erstellen, das berufliche Kenntnisse sowie persönliche Stärken und Schwächen beinhaltet. Zusätzlich wird in einer „Eingliederungsvereinbarung“ festgelegt, welche Schritte der Arbeitssuche (beispielsweise Anzahl der Bewerbungen) folgen sollen oder ob Weiterbildungen in Frage kommen. Halten sich die Arbeitslosen nicht daran, müssen sie mit Kürzungen Bezüge rechnen. Bei schwer vermittelbaren Arbeitslosen werden verstärkt Weiterbildungs- und Beschäftigungsträger oder Zeitarbeitsfirmen eingeschaltet.

ABM-Förderung und bestimmte Qualifizierungsmaßnahmen können künftig ohne Wartezeiten beantragt werden. Auch Existenzgründer erhalten schneller finanzielle Hilfe. Und: Praktika und ähnliche Qualifikationen können zukünftig auch im Ausland absolviert werden.

Änderungen für Unternehmen und Arbeitnehmer:

Arbeitgeber erhalten mehr Zuschüsse für Weiterbildungen ihrer MitarbeiterInnen. Dadurch sollen unter anderem Jobrotationen ermöglicht und Arbeitnehmer vor Kündigungen geschützt werden.

Zeitarbeitsfirmen dürfen Arbeitnehmer bis zu zwei Jahren verleihen (bisher zwölf Monate). ako