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Gericht hat richtig gerichtet

Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes (OVG), Detlef Bitzer, hat die bisherige Rechtsprechung zu NPD-Demonstrationen in der Hauptstadt verteidigt. „Verbote sind nur bei Gefahr für Gesetz und Ordnung möglich, da es in der Bundesrepublik kein Gesinnungsgrundrecht für Demonstrationen gibt“, sagte er. Trotz der seitens der Öffentlichkeit und auch von Politikern geäußerten Kritik hätten die Richter daher an der bisherigen Rechtsprechung festgehalten. Dies werde auch von der Berliner Innenverwaltung akzeptiert, die mittlerweile lediglich Auflagen und keine Verbote mehr erteile. Allerdings sollte die Versammlungsbehörde trotz oftmals knapper Zeit ihre Entscheidungen zu den Demonstrationen künftig früher als bisher bekannt geben, forderte Bitzer. Nach ihrem Großaufmarsch mit 3.500 Teilnehmern in Berlin am 1. Dezember vergangenen Jahres will die NPD am kommenden 1. Mai erneut durch die Hauptstadt ziehen. DPA

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