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Störfaktor Mensch

Weil eine Familie mit ihrem schwer behinderten Sohn zu laut ist, muss sie nach einem Gerichtsurteil die Wohnung räumen. Das Amtsgericht Itzehoe gab der Räumungsklage des Hausbesitzers statt. Die Familie wehrt sich mit einer Berufung beim Landgericht gegen das Urteil. Nachbarn in dem Vierfamilienhaus in Glückstadt hatten sich unter anderem vom nächtlichen Schreien, Weinen und Klopfen des 13-Jährigen gestört gefühlt.

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