: Königswitze in Marokko strafbar
MADRID taz ■ Marokko hat ein neues Pressegesetz, und die Journalistengewerkschaft SNPM schlägt Alarm: „Die Regierung nimmt die Pressefreiheit ins Visier“, so ihr Generalsekretär Younes Moujahid. Der am Dienstag verabschiedete Gesetzestext ist für die Gewerkschaft „eine Vergewaltigung der beruflichen Ethik“. Die Regierung des Sozialisten Abdarrahmane Youssoufi erhält damit das Recht, ohne richterliche Anordnung einheimische Publikationen zu schließen und ausländischen Blättern den Vertrieb zu untersagen, „wenn die betreffenden Publikationen den Islam, die Monarchie oder die Integrität des Staatsgebietes und die öffentliche Ordnung angreifen“. Damit schreibt Youssoufi, einst Regimegegner und Exilpolitiker, die Doktrin fest, die seit jeher in Marokko gilt: Religion, König und die seit 26 Jahren andauernde widerrechtliche Annexion der ehemaligen spanischen Kolonie Westsahara sind tabu. Journalisten, die gegen das neue Pressegesetz verstoßen, müssen mit Haftstrafen zwischen drei und fünf Jahren rechnen. Für Majestätsbeleidigung gab es im alten Gesetz zwar noch bis zu 20 Jahre Knast, doch die Gewerkschaft SNPM will die völlige Abschaffung der Haftstrafen. Der Generalsekretär von „Reporter ohne Grenzen“, Robert Menard, bezeichnet das Gesetz als „große Enttäuschung“ und verweist auf die Position der UNO: „Gefängnisstrafen für friedlich ausgedrückte Meinungen ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte.“ RW
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