: Liebe nur für Reiche
Margarethe und Evelina haben in Hamburg geheiratet. Hier gemeinsam leben dürfen die Polinnen nicht: Weil Margarethe zu wenig verdient, bekommt Evelina kein Visum
Für Margarethe Muschinski (24) und Evelina Kalisz (27) ist es die große Liebe. Am 22. Oktober 2001 haben sie sie auf dem Harburger Bezirksamt durch eine eingetragene Partnerschaft besiegelt und sich vor dem Staat versprochen, ihr Leben gemeinsam verbringen zu wollen. Jetzt verbietet ihnen der Staat genau dies: Weil Margarethe zu wenig verdient, bekommt Evelina kein „Visum zum Zwecke des Zusammenlebens“ – und darf damit nicht dauerhaft in Hamburg bleiben.
Margarethe lebt seit 12 Jahren hier, hat ein unbefristetes Visum und arbeitet als Friseurin. Vor drei Jahren lernte sie bei einem Urlaub in der Türkei Evelina kennen. Seitdem führen die beiden zwangsweise eine Phasen-Fernbeziehung: Denn Evelina bekommt immer nur für drei Monate ein Touristenvisum, dann muss sie wieder für mindestens drei Monate ausreisen. Mit der eingetragenen Partnerschaft hofften beide nun auf einen gemeinsamen Alltag. Im November beantragte Evelina beim deutschen Konsulat in Danzig das entsprechende Visum.
Das Konsulat fragte bei der Hamburger Ausländerbehörde nach, die wiederum Margarethe zum Gespräch lud. „Ich musste genau erzählen, wie wir uns kennen gelernt haben“, berichtet die Polin, „sie wollten sogar wissen, welche von uns den ersten Schritt gemacht hat.“ Vor allem aber interessierte sich die Behörde für die Finanzen des Paares.
Denn Liebe gibt es bei der Behörde nur gegen Geld: Mindestens 995 Euro monatlich muss eine Ausländerin oder ein Ausländer verdienen, die/der die PartnerIn nachkommen lassen möchte. Pech für Margarethe: Sie verdient nur 840 Euro. Wäre sie Deutsche, würde ihr Einkommen keine Rolle spielen.
„Wir können doch von dem Geld zusammen leben“, argumentiert die Polin – abgesehen davon, dass Evelina sofort arbeiten möchte, wenn sie Visum und Arbeitsberechtigung bekommt: „Ich will gar keine Sozialhilfe.“ Die beiden Frauen sind verzweifelt: „Wir können doch keine Ehe im Drei-Monats-Takt führen“, sagt Evelina. Auch nach Polen zurückzukehren sei keine Perspektive: „Die Gesellschaft dort akzeptiert keine homosexuellen Paare.“
Die Tragik räumt der Sprecher der Ausländerbehörde Norbert Smekal durchaus ein. Die Behörde habe aber keinen Spielraum: „Die beiden müssten eine Bürgschaft vorweisen.“ Ansonsten bleibt ihnen nur die Hoffnung auf den EU-Beitritt Polens. HEIKE DIERBACH
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