Als letztes Mittel

Brandanschlag auf Lübecker Flüchtlingsunterkunft: Anwältin will Anklage gegen Skinheads durchsetzen

Dem Schleswiger Oberlandesgericht liegt im Zusammenhang mit dem Lübecker Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in der Hafenstraße im Jahr 1996 ein Antrag auf ein so genanntes Klageerzwingungsverfahren vor. Ein Entscheidungstermin des zuständigen Strafsenats sei aber noch nicht absehbar, so OLG Sprecher Rolf Alpes.

Nach seinen Angaben strebt die Hamburger Verteidigerin Gabriele Heinecke des in zwei Hauptverhandlungen freigesprochenen Libanesen Safwan Eid das Verfahren mit dem Ziel an, die Hintergründe des Brandanschlages neu aufzurollen. Heinecke ist davon überzeugt, dass vier Skinheads aus dem mecklenburgischen Grevesmühlen aus fremdenfeindlichen Motiven den Brand gelegt haben. Ein erstes Ermittlungsverfahren gegen die Männer war eingestellt worden. Dagegen hatte die Verteidigerin Eids im Februar 2000 Beschwerde bei Generalstaatsanwalt Erhard Rex eingelegt. Rex gab der Beschwerde mit der Begründung nicht statt, die in den Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse reichten für eine Anklage nicht aus. Heinecke strengt nun als letzte Möglichkeit das Erzwingungsverfahren an. Gleich nach dem Brand im Januar 1996 hatte es den Verdacht eines Anschlages mit ausländerfeindlichem Hintergrund gegeben. In der Nacht zum 18. Januar 1996 waren zehn Bewohner gestorben und 38 verletzt worden. MS