werbungskosten küche:
Der Gedanke ist bestechend: Hausarbeit trägt dazu bei, den Unterhalt der Familie zu sichern. Deshalb ist auch die Küche ein Ort, um Familieneinkünfte zu erzielen. Denn wer nicht selber kochen muss, hat mehr Zeit, zu arbeiten. Also: Alle Anschaffungen für die Küche müssten vom Finanzamt als Arbeitsmittel anerkannt und somit steuerlich abzugsfähig sein.
So oder so ähnlich dachte auch eine Hausfrau in Nordrhein-Westfalen. Vor dem Finanzgericht Düsseldorf hatte sie nach Angaben der Zeitschrift Finanztest (3/02) darauf geklagt, die Ausgaben für die Küche als Werbungskosten veranschlagen zu können. Dass die Tätigkeit als Hausfrau oder -mann im Einkommenssteuergesetz nicht als Einkunftsquelle vorkomme, so die Zeitschrift, verstoße nach Ansicht der Klägerin gegen das Grundgesetz.
Das Gericht lehnte den Abzug ab. Die Klägerin hat daraufhin Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VI B 248/01). Die Finanztest-Experten raten Hausleuten, die „mit Herd und Töpfen ebenfalls Steuern sparen wollen“, unter „dem Hinweis auf das Aktenzeichen Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einzulegen“. So blieben sie bis zur Klärung offen. TAZ
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